Beherbergungsvertrag
Beherbergungsvertrag zum Ausdrucken
Anzahlung
€ 200,00 sind bei Reservierung zu bezahlen.
€ 200,00 sind bei Reservierung zu bezahlen.

Pfadfinder Bludenz
IBAN: AT57 3746 8000 0009 1900
BIC: RVVGAT2B468
Anzahlung Heim- und Lagerplatzvermietung
35% des Gesamtmietpreises ( inklusive der bereits geleisteten Zahlung von € 200,- ) sind 4 Monate vor dem Ankunftstag zu bezahlen.
35% des Gesamtmietpreises sind 1 Monat vor dem Ankunftstag zu bezahlen.
Der Rest ist nach Beendigung der Beherbergung zu bezahlen.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1. Bis spätestens vier Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer
35% des Gesamtmietpreises sind 1 Monat vor dem Ankunftstag zu bezahlen.
Der Rest ist nach Beendigung der Beherbergung zu bezahlen.
Bankverbindung:
Pfadfinder Bludenz
IBAN: AT57 3746 8000 0009 1900Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1. Bis spätestens vier Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer
Stornogebühr ( ausgenommen die geleistete Reservierungsanzahlung von € 200.00 ) von beiden Vertragspartnern durch
einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens vier Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters in den Händen des
Die Stornoerklärung muss bis spätestens vier Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters in den Händen des
Vertragspartners sein.
2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag von beiden
2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß
des Mietpreises der geleisteten Anzahlung ( 35% ) zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des
Vertragspartners sein.
3. Auch wenn der Mieter die bestellten Räume bzw. die Wiesen nicht in Anspruch nimmt,
ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Weitere Vereinbarung
Bei einer Beschädigung des Gebäudes durch den Mieter ist dieser verpflichtet, den entstandenen Schaden voll zu ersetzen.
Der Vermieter hat das Recht, zur Behebung des Schadens umgehend Handwerker zu organisieren, die ihre Leistung dem Mieter in Rechnung stellen.
3. Auch wenn der Mieter die bestellten Räume bzw. die Wiesen nicht in Anspruch nimmt,
ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Weitere Vereinbarung
Bei einer Beschädigung des Gebäudes durch den Mieter ist dieser verpflichtet, den entstandenen Schaden voll zu ersetzen.
Der Vermieter hat das Recht, zur Behebung des Schadens umgehend Handwerker zu organisieren, die ihre Leistung dem Mieter in Rechnung stellen.